Beschreibung
LE 623R24 – Art. 725a OR Durchführung der Prüfung / Erstprüfung
Schwerpunkt Neues Aktienrecht nach der ersten Revisionssaison / Art. 725a OR Kapitalverlust / Eingeschränkte Revision / Durchführung der Prüfung / Erstprüfung / Führt ein zugelassener Revisor eine Prüfung nach Art. 725a Abs. 2 OR durch, können sich vier verschiedene Ergebnisse einstellen / Erstprüfung und Hinweis auf 725a
Lernziel: Besprechung von Fragen zum gesetzlichen Verhalten bei Ausübung der Funktion als Revisionsstelle, insbesondere im wichtigen Spannungsfeld von Prüfkunden in finanziellen Nöten / Gesetzeserneuerung / Theorie Nöten / Praxisfall
Zeitgutschrift 19 min