Beschreibung
LE 623R35 – Art. 725b Abs. 4 Ziff. 2 OR / Fristen
Schwerpunkt Neues Aktienrecht nach der ersten Revisionssaison / Art. 725b Abs. 4 Ziff. 2 OR / Fristen für Verwaltungsrat und Revisionsstelle / Neue Prüfungspflichten
Im Rahmen von Art. 725b Abs. 4 Ziff. 2 OR wurde erstmals eine Frist ins Gesetz eingefügt / Bedeutung der neuen Frist von 90 Tagen für den Verwaltungsrat / Bedeutung für die Revisionsstelle und die bisher übliche 60-tägige Frist
Lernziel: Besprechung von Fragen zum gesetzlichen Verhalten bei Ausübung der Funktion als Revisionsstelle, insbesondere bei überschuldeten Gesellschaften und Rangrücktritten / Gesetzeserneuerung / Theorie / Praxistipps
Zeitgutschrift 34 min