LE 623R35 - Art. 725b Abs. 4 Ziff. 2 OR / Fristen

LE 623R35 – Art. 725b Abs. 4 Ziff. 2 OR / Fristen

CHF 56.00

Zeitgutschrift 34 min / Kosten CHF 56.00

Beschreibung

LE 623R35 – Art. 725b Abs. 4 Ziff. 2 OR / Fristen

Schwerpunkt Neues Aktienrecht nach der ersten Revisionssaison / Art. 725b Abs. 4 Ziff. 2 OR / Fristen für Verwaltungsrat und Revisionsstelle / Neue Prüfungspflichten
Im Rahmen von Art. 725b Abs. 4 Ziff. 2 OR wurde erstmals eine Frist ins Gesetz eingefügt / Bedeutung der neuen Frist von 90 Tagen für den Verwaltungsrat / Bedeutung für die Revisionsstelle und die bisher übliche 60-tägige Frist
Lernziel: Besprechung von Fragen zum gesetzlichen Verhalten bei Ausübung der Funktion als Revisionsstelle, insbesondere bei überschuldeten Gesellschaften und Rangrücktritten / Gesetzeserneuerung / Theorie / Praxistipps

Zeitgutschrift 34 min

Kontakt

Rico A. Camponovo
Hofstrasse 6
CH-8853 Lachen
Tel: +41 79 255 59 64
Mail: rc@camponovorevisionsrecht.ch

 

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