Beschreibung
LE 624R13 – Rücktritt / Abberufung / Organisationsmangel 731b
Abberufung der Revisionsstelle ohne wichtigen Grund? Nach dem neuen Art. 730 Abs. 4 OR kann die Generalversammlung die Revisionsstelle nur aus wichtigen Gründen abberufen / Was sind wichtige Gründe? / Konsequenzen bei Abwahl ohne wichtigen Grund / Ein erster Anwendungsfall aus der Praxis
Lernziel: Besprechung von Fragen zum gesetzlichen Verhalten bei Ausübung der Funktion als Revisionsstelle, insbesondere im wichtigen Bereich der Bestellung und Abberufung als Organ der Prüfgesellschaft / Praxisfall
Zeitgutschrift 35 min